Gigabit-Richtlinie 2.0
Glasfaser für die grauen Flecken
Der Aufbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes ist in Deutschland grundsätzlich Aufgabe des freien Marktes, also der Telekommunikationsunternehmen. In Regionen, in denen sich der Ausbau nicht rentiert (sogenanntes Marktversagen), unterstützen der Bund und das Land Baden-Württemberg den Glasfaserausbau mit Fördermitteln.
Gefördert werden Gebiete, in denen derzeit keine Datenrate von zuverlässig mindestens 200 Megabit pro Sekunde symmetrisch bzw. 500 Megabit pro Sekunde im Download zur Verfügung steht – sogenannte graue Flecken.

Ausbauziel
Digitalisierung ist der Antrieb für mehr Fortschritt, eine höhere Lebensqualität und neue Chancen. Voraussetzung dafür ist eine flächendeckende, leistungsfähige und sichere digitale Infrastruktur. Ziel ist es, bis zum Jahr 2030 in Deutschland ein flächendeckendes gigabitfähiges Glasfasernetz aufzubauen. Mit den Fördermitteln aus dem Programm Gigabit-Richtlinie 2.0 können im Landkreis Lörrach Ausbauprojekte zum Beispiel in Bad Bellingen, Dossenbach und Efringen-Kirchen umgesetzt werden. Insgesamt werden so 2.582 geförderte Haushalte an das Glasfasernetz angeschlossen.
Stand des Projektausbaus
Seit 2017 baut der Zweckverband Breitbandversorgung das Glasfasernetz im Landkreis Lörrach auf. Zur Finanzierung des weiteren Ausbaus wurden im Jahr 2023 Förderanträge beim Bund gestellt. Der Ausbau erfolgt in zahlreichen Einzelprojekten.
52 Mio. €
Förderung für den Ausbau
11
Projekte bereits in Bau
2.582
Haushalte werden mit der Förderung angeschlossen
Für diese Städte und Gemeinden wurde die Förderung bewilligt
- Bad Bellingen
- Böllen
- Efringen-Kirchen
- Fröhnd
- Häg-Ehrsberg
- Hasel
- Inzlingen
- Kleines Wiesental
- Malsburg-Marzell
- Schallbach
- Schliengen
- Schönau im Schwarzwald
- Schwörstadt
- Todtnau
- Wieden
- Wittlingen
- Zell im Wiesental
Unterstützung durch den Bund und das Land Baden-Württemberg
Die Investition für die Versorgung der grauen Flecken beläuft sich auf rund 52 Mio. Euro. Der Bund fördert das Projekt mit 50 % der förderfähigen Kosten, das Land Baden-Württemberg steuert bis zu 40 % aus Mitteln der Landesförderung bei.




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